Hützemert. Im Januar 1951 war die Geburtsstunde des Hützemerter Sportverein 1951 e.V.. Da sich dieser Termin schon zum siebzigsten Mal gejährt hat, möchte der Verein dieses im Ereignis angemessenen Rahmen am 09.10.2021 ab 15:30 Uhr am und im „Alten Bahnhof“ Hützemert feiern. Binnen von fünf Wochen konnte der Verein alle Vorbereitungen auf die Ziellinie bringen. „Gute Zusammenarbeit gab es da vor allem mit dem Ordnungsamt der Stadt Drolshagen, sowie dem Gesundheitsamt in Olpe“, erläutert Julian Ziegeweidt, Vorsitzender des Vereins. Gerade die Bestätigung des Hygienekonzeptes und die Freigabe der Stadt Drolshagen ebneten den Weg die Unterstützung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW für die Veranstaltung zu erhalten. Denn diese fördert die Veranstaltung unter dem Motto „NEUSTART MITEINANDER“. „Durch die Förderung ist es uns möglich, einen entsprechenden Rahmen zu schaffen, um unsere langjährigen Vereinsmitglieder würdig zu ehren“, so Ziegeweidt.
Der Startschuss soll ab 15:30 Uhr erfolgen. Dabei wird für das leibliche Wohl durch Haus Wigger gesorgt. Mit den Eintrittskarten, die für 10 € bei den Vorstandsmitgliedern erworben werden können, kann man sich am Grillbuffet ohne zusätzliche Kosten bedienen. Zudem nehmen alle Teilnehmer deren Eintrittskarten bis 16:00 Uhr eingelöst wurden, an der Vereinsverlosung teil, bei der attraktive Preise ausgelost werden.
Ab 16:00 Uhr wird die offizielle Veranstaltung mit Grußworten eröffnet. Anschließend werden in einem kleinen Programm die Ehrungen der Jahre 2020 und 2021, als auch die Auslosung und weitere Programmpunkte durchgeführt, bevor die Feierlichkeiten ab 17:00 Uhr mit musikalischer Untermalung fortgeführt werden. „Wir freuen uns, alle Freunde und Gönner unseres Vereins an diesem Tag wiederzusehen und in entsprechender Runde über alte Zeiten und die Zukunft zu reden“ freut sich Julian Ziegeweidt. Doch leider kann nicht jeder mitfeiern, denn die Veranstaltung untersteht der 2G-Regel (geimpft oder genesen). Lediglich ein PCR-Test (nicht älter als 48h) ist noch zulässig. „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten und sind froh überhaupt eine Feierlichkeit durchführen zu können, auch wenn das heißt, dass wir leider auf einige unserer Mitglieder und Gönner verzichten müssen. Ich hoffe Sie sehen es uns nach“ erklärt sich der Vorsitzende zum Sachverhalt. Der Verein freit sich dennoch auf die Besucher und ein ausgelassenes Fest.